Es ist unglaublich, wie schnell die Zeit vergeht – und wie lang her uns Ereignisse, die vor einiger Zeit stattgefunden haben, gleichzeitig vorkommen können. Ihr Kind feiert nun schon seinen zweiten oder gar dritten Geburtstag. Es ist kein Säugling, kein Baby mehr, sondern ein echtes, aktives Kleinkind. Seit der letzten Untersuchung, der U6, hat es unglaublich viel gelernt und Schritte in die Richtung gemacht, agiler und eigenständiger zu werden.
Natürlich ist das Kind in vielen Dingen noch auf die Eltern und die Außenstehenden angewiesen. Auch in diesem Alter ist es wichtig zu überprüfen, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt hat. Dazu gibt es zwei Untersuchungen: die U7 und die U7a. Wozu diese dienen, erklären wir Ihnen im Folgenden.
U7: Gibt es Auffälligkeiten in der Entwicklung?
Seit der letzten Untersuchung ist ein Jahr vergangen. Daher ist es besonders wichtig, dass Ihr Kinderarzt den Entwicklungsstand überprüft. Wie hat sich Ihr Nachwuchs körperlich und geistig entwickelt?
Zu diesem Zweck messen und wiegen wir das Kind, untersuchen es körperlich und prüfen, ob Sehstörungen vorliegen. Wir schauen mittels eines standardisierten Tests, ob das Kind schon einfache Wörter und Sätze versteht, und achten auf eventuelle Sprachentwicklungsauffälligkeiten.
Ist Ihr Kind entwicklungsverzögert, chronisch krank oder behindert, überprüfen wir ebenfalls die Entwicklungsschritte und besprechen mit Ihnen gemeinsam die weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen.
Bei der U7 beraten wir Sie zu Themen wie Ernährung, Maßnahmen zur Unfallverhütung, die Förderung der Sprachentwicklung und die Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Zu diesem Zweck überweisen wir Sie auch zur Abklärung von Auffälligkeiten beim Kieferwachstum, an den Zähnen oder der Mundschleimhaut zu Ihrem Kinderzahnarzt.
Ein weiteres wichtiges Thema bei der U7 sind die Schutzimpfungen: Fehlende Impfungen sollten nun nachgeholt werden.
U7a: Neue eigenständige Früherkennungsuntersuchung
Vor einigen Jahren wurde die U7a als eigenständige Untersuchung neu eingeführt. Sie sollte nach der U7 etwa im Alter von zwei Jahren und zehn Monaten bzw. drei Jahren durchgeführt werden. Die U7a schließt die Lücke zwischen der U7 und der U8, die im Alter von ca. 4 Jahren stattfindet.
Gerade in diesem Alter finden erneut wichtige Entwicklungsprozesse statt. Um herauszufinden, wie weit das Kind ist, untersuchen wir, wie es sich körperlich und geistig entwickelt hat. Dazu verwenden wir einen standardisierten Entwicklungstest (ET6-6R) und überprüfen mit einem anderen Test erneut die Sprachentwicklung. Wir schauen nach Entwicklungsverzögerungen sowie -auffälligkeiten und beraten diesbezüglich.
Die Augen werden getestet und bei sehr konzentrierten Kindern kann auch schon der Hörtest durchgeführt werden (keine Sorge, manchmal sind Kinder auch zu müde, bei der U8 schaffen das in der Regel alle). Die Beschaffenheit der Zähne sowie die Entwicklung des Kiefers schauen wir uns an.
Weiterhin überprüfen wir den Impfstatus und klären Sie über Maßnahmen auf, die für Ihr Kind wichtig sind (z.B. genug Bewegung/Sport sowie der Umgang mit Medien wie TV, Spielkonsolen und Internet).
Zusammen mit Ihnen als Eltern wollen wir Ihrem Nachwuchs den besten Start in ein Kindergartenkind-Leben ermöglichen. Gemeinsam sind wir in unserer Kinderarztpraxis zuständig, für Ihren Spross da zu sein und ihm eine hervorragende gesundheitliche Vorsorge zu bieten.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen haben!
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